1. Nach dem Geldwäschegesetz, das in den letzten Jahren verschärft wurde, sind Immobilienberater verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen.
2. Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie interessieren, wundern Sie sich vermutlich, dass Ihr Immobilienmakler den Personalausweis sehen möchte. Doch dies ist ein Zeichen dafür, dass Sie sich bei Ihrem Makler in guten Händen befinden. Denn Ihr Makler hat alles richtig gemacht.
3. Er ist gesetzlich verpflichtetet, Ihre Identität festzuhalten und Ihre Daten zu erfassen. Dieser Identifizierungspflicht muss der Makler bereits vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages nachkommen. Weiter muss der Makler prüfen, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln.
4. Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, seine gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen und legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei Abschluss des Maklervertrags oder beim Besichtigungstermin vor.
Das Geldwäschegesetz verlangt von Ihrem Makler:
1. Der Vertragspartner ist zu identifizieren
2. Bei Privatpersonen sind neben vollständigem Namen auf jeden Fall zu vermerken: Geburtsort und Datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde. Üblicherweise wird Ihr Makler daher eine Kopie des Personalausweises machen.
3. Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt. Zusätzlich ist bei Firmen die Eigentums- und Kontrollstruktur (z.B. Anteile der Gesellschafter) zu ermitteln.
4. Die mit dem Kauf verbundenen Absichten des Kunden zu erfragen.
5. Festzustellen, ob der Kunde in eigener Absicht oder für eine dritte Partei handelt.
6. Die Geschäftsbeziehung, inklusive der mit ihr verbundenen Transaktionen (insbesondere finanzieller Art), beständig zu überwachen.
7. Unterlagen (Kopie Personalausweis) fünf Jahre aufzubewahren.